Oft meint man heute alleine und hilflos dazustehen. Oft kann das in der Schule der Fall sein. Vor allem dann, wenn man mit dem Lehrer nicht zurechtkommt. Man kann den Lehrer nicht leiden, kommt im Unterricht nicht mit oder ähnliches.
Meist heißt es, dass man nicht alleine dasteht, es gäbe ja „Verbindungslehrer“, die man in solchen Fällen kontaktieren soll oder aber über den Klassensprecher der Schülermitverwaltung (SMV) Bescheid geben.
Doch was ist, wenn man auf eigene Faust einen anonymen Brief schreibt und diesen verteilt? Eine Meinungsäußerung in Form eines Textes, die im Grundgesetz in Artikel 5 garantiert wird.
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